Das müssen sie wissen!

Wer sich für einen Kleingarten interessiert, muss nicht immer den berühmten „grünen Daumen“ haben. Er sollte aber schon ein Mindestmaß an gärtnerischen Fähigkeiten besitzen.
Also, bitte überlegen Sie genau, ob Sie dem in etwa entsprechen. Dann sind Sie in unserem Kleingartenverein herzlich willkommen.
Die Entscheidung, welcher Interessent einen Garten bekommt, ist von mehreren Faktoren abhängig:

Junge Familien mit Kindern werden besonders berücksichtigt. Interessenten kommen auf eine Warteliste.
Die letzte Entscheidung, welcher Interessent einen Garten bekommt, liegt immer beim Vorstand des Vereins. Private Absprachen und Zusagen sind nicht gültig.
Vor der Vergabe eines Gartens an einen evtl. neuen Pächter muss immer eine Wertermittlung durch einen neutralen geprüften Wertermittler durchgeführt werden. Dies wird vermittelt und veranlasst durch den Vorstand.

 

Wenn Sie einen Kleingarten bewirtschaften möchten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Kleingärten sind an erster Stelle ein Ort der Erholung und Entspannung.
Einige Anlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten.

Im Sinne „guter Nachbarschaft“ sollte das Wort „Rücksichtnahme“ ganz oben stehen.

Über Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein informiert Sie der Vorstand des Vereins.